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   FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08 L   

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https://dejure.org/2012,8099
FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08 L (https://dejure.org/2012,8099)
FG Münster, Entscheidung vom 08.02.2012 - 6 K 1563/08 L (https://dejure.org/2012,8099)
FG Münster, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 6 K 1563/08 L (https://dejure.org/2012,8099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Berechnung des Freibetrag gem. § 19a Abs. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs 2 S 9; EStG § 19a Abs 1
    Umfang der Steuerbefreiung nach §§ 19a, 8 Abs. 2 S. 9 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmerbeteiligungen: - Umfang der Steuerbefreiung nach §§ 19a, 8 Abs. 2 S. 9 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1042
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08
    Mit Urteil vom 24.01.2001 hat sich der I. Senat des BFH der sogenannten "Chancenrechtsprechung" (vgl. Deutschmann, DStR 2001, 934) hinsichtlich nicht verwertbarer Aktienoptionen angeschlossen (BFH, Urteil vom 24.01.2001, I R 100/98, BFHR 195, 102).

    Ein geldwerter Vorteil fließt dem Berechtigten erst zu, wenn dieser die Option ausübt und der Kurswert der Aktien den Übernahmepreis übersteigt (BFH, Urteil vom 24.01.2001, I R 100/98, BFHE 1995, 102).

    Zu einem für ihn messbaren Vorteil wird er erst in jenem Zeitpunkt, indem er die Option ausübte (BFH, Urteil vom 24.01.2001, I R 100/98, BFHE 195, 102).

  • FG Düsseldorf, 17.07.2002 - 2 K 4068/01

    Bonusaktien; Kapitaleinkünfte; sonstige Leistung; Anschaffungskostenminderung -

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des FG Düsseldorf vom 17.07.2002 zum Zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG (2 K 4068/01 E, EFG 2002, 1382).

    Eine Minderung der Anschaffungskosten träte dann ein, wenn eine durch die Anschaffung veranlasste Verringerung der bisherigen Anschaffungen vorliege (FG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2002, 2 K 4068/01 E, EFG 2002, 1382 m. w. N.).

    Eine solche Ermäßigung von Anschaffungskosten sei dann anzunehmen, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Anschaffungsgeschäft gegeben sei, wenn also der maßgebliche Anlass für die Minderung gerade in der Anschaffung liege (FG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2002, 2 K 4068/01 E, EFG 2002, 1382).

  • BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08
    Der BFH hat jüngst bestätigt, dass dem Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil in Form von verbilligten Aktien erst in dem Zeitpunkt zufließt, in dem der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Aktien erlangt (BFH, Urteil vom 30.06.2011, VI R 37/09, DB 2011, 2127).

    Bei einem Aktienerwerb ist dies der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erfüllt wird (BFH, Urteil vom 30.06.2011, VI R 37/09, DB 2011, 2127 m. w. N.).

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08
    Im Revisionsverfahren hat der BFH die genannte Entscheidung des FG Düsseldorfs jedoch aufgehoben (Urteil vom 07.12.2004, VIII R 70/02, BFHE 208, 546).

    Maßgeblich sei, ob - bei wertender Betrachtung - das die Vorteilszuwendung auslösende Moment oder - im Falle eines Ursachenbündels - zumindest eines der auslösenden Momente in einem nicht zu vernachlässigendem Ausmaß der Erwerbssphäre zuzuordnen sei (BFH, Urteil vom 07.12.2004, VIII R 70/02, BFHE 208, 546).

  • BFH, 24.01.2001 - I R 119/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08
    Der Senat stützt sich insoweit auf die Entwicklung der sogenannten "Chancenrechtsprechung" (vgl. Deutschmann, DStR 2001, 934) des BFH.

    Mit Urteil vom 24.01.2001 hat sich der I. Senat des BFH der sogenannten "Chancenrechtsprechung" (vgl. Deutschmann, DStR 2001, 934) hinsichtlich nicht verwertbarer Aktienoptionen angeschlossen (BFH, Urteil vom 24.01.2001, I R 100/98, BFHR 195, 102).

  • BFH, 06.07.2011 - VI R 35/10

    Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien - Keine Nachteile durch

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 06.07.2011 entschieden, dass die Freigrenze für Sachbezüge in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht von dem Freibetrag des § 19a Abs. 1 EStG außer Kraft gesetzt wird (BFH, Beschluss vom 06.07.2011, VI R 35/10, BFH/NV 2011, 1683).

    Ferner hat der BFH im Beschluss vom 06.07.2011 ausgeführt, dass die Freigrenze für Sachbezüge in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG neben dem Freibetrag aus § 19a Abs. 1 EStG anwendbar ist, weil ersteres eine Vereinfachungsregel und letzteres eine Steuerbegünstigung ist (VI R 35/10, BFH/NV 2011, 1683).

  • BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08
    Danach hat ursprünglich der VI. Senat des BFH eine Besteuerung von Optionsrechten im Zeitpunkt der Einräumung der Option grundsätzlich mit dem Argument abgelehnt, dass der Arbeitnehmer durch die Einräumung der Aktienoption lediglich eine Chance zum preisgünstigen Erwerb einer Vermögensbeteiligung erhalte, mit der Folge, dass Arbeitslohn nicht bei der Gewährung der Option, sondern erst bei Optionsausübung in Höhe der Differenz zwischen dem Kurswert zum Zeitpunkt des Zuflusses der Aktie und dem Übernahmepreis zufließe (BFH, Urteil vom 10.03.1972 VI R 278/68, BStBl. 1972, 596; BFH, Urteil vom 23.07.1999, VI B 116/99, BStBl. II 1999, 684).
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08
    Ein Veranlassungszusammenhang zwischen Vorteil und Dienstverhältnis ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer einen erhaltenen Vorteil vernünftigerweise wirtschaftlich als Frucht seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber betrachten muss (BFH, Urteil vom 05.07.1996, VI R 10/96, BStBl. II 1996, 545).
  • BFH, 10.03.1972 - VI R 278/68

    Arbeitnehmer - Rahmen des Arbeitsverhältnisses - Optionsrecht - Erwerb von Aktien

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08
    Danach hat ursprünglich der VI. Senat des BFH eine Besteuerung von Optionsrechten im Zeitpunkt der Einräumung der Option grundsätzlich mit dem Argument abgelehnt, dass der Arbeitnehmer durch die Einräumung der Aktienoption lediglich eine Chance zum preisgünstigen Erwerb einer Vermögensbeteiligung erhalte, mit der Folge, dass Arbeitslohn nicht bei der Gewährung der Option, sondern erst bei Optionsausübung in Höhe der Differenz zwischen dem Kurswert zum Zeitpunkt des Zuflusses der Aktie und dem Übernahmepreis zufließe (BFH, Urteil vom 10.03.1972 VI R 278/68, BStBl. 1972, 596; BFH, Urteil vom 23.07.1999, VI B 116/99, BStBl. II 1999, 684).
  • BFH, 15.01.2015 - VI R 16/12

    Anwendung der §§ 8 Abs. 2 Satz 9, 19a EStG auf den Aktienerwerb im Rahmen von

    Die Revisionen der Klägerin und des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 8. Februar 2012 6 K 1563/08 L werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Hiergegen erhob die Klägerin Klage, der das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1042 veröffentlichten Gründen teilweise stattgab.

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